Links sind Grundelemente von HTML
und berühren auch Urheberrechte


Linkverweise auf der Internetpräsenz

Das Internet lebt von der gegenseitigen Verlinkung.
Das Urteil eines deutschen Gerichtes gegen den Geschäftsführer von Compuserve hat in Deutschland für viel Aufregung gesorgt. Das Urteil machte den Webseiten-Betreiber für den Inhalt von verlinkten Webseiten verantwortlich.
Der Wirbel um das Urteil hat sich inzwischen beruhigt. Aber es zeigt das Problem.

Rechtlich relevant ist die Frage, auf welchen Inhalt verweist der Link und wie dieser technisch realisiert wird.

Das Urheberrecht und somit der Schutz von Texten, Bildern und Informationen gilt auch im Internet.
Die ungenehmigte Einblendung von Inhalten anderer Webseiten auf seiner Internetseite verstößt gegen das Urheberrecht. Insbesondere eindeutig ist die Urheberrechtsverletzung bei der Verlinkung der fremden Seite ins eigene Frameset. Dafür ist auf jeden Fall eine Genehmigung des anderen Webseiteninhabers notwendig.

Ich sehe es als Hinweis, nicht einfach "blind" Links auf seiner Webseite einzubauen.

In der Praxis sollte man folgende Punkte prüfen:

Als rechtliche Absicherung reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Link in einem neuem Fenster aufgerufen wird, denn jeder Internetuser kann dann den Urheber der Information über die Internetadresse erkennen.


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